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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann

5. Berufsrecht und Gewissensfreiheit
5.3 Rechtsprechung
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OVG Lüneburg
Urteil v. 13.03.2002 - 2 LB 2171/01 -
NVwZ-RR 2002, 658

1. Die Schulverwaltung hält sich innerhalb ihres Beurteilungsspielraums, wenn sie eine Bewerberin für die Einstellung als Beamten auf Probe in den staatlichen Schuldienst als ungeeignet für das Amt einer Grund- und Hauptschullehrerin ansieht, weil diese im Dienst aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will.

2. Die Bewerbeerin kann ein Recht auf eine solche Bekleidung im Unterricht nicht aus dem religiöse Bezüge enthaltenen Bildungsauftrag des niedersächsischen Schulgesetzes ableiten. (amtl. Leitsätze)